Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Köll Consulting KG (Marke: Social Media Wien) Graben 12, 1010 Wien FN 646675v, Handelsgericht Wien · UID ATU81877747 Tel. +43 664 926 96 91 · info@socialmedia-wien.at · www.socialmedia-wien.at
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
1.1 Die Köll Consulting KG (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB gelten nur für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern (B2B) und auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen AGB sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern die Agentur nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen schriftlich widerspricht. Auf diese Frist wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.
1.6 Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2. Social-Media-Kanäle und Werbeplattformen
2.1 Die Agentur weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass Betreiber von Social-Media-Plattformen (z. B. Meta, TikTok, LinkedIn, YouTube, Google) sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen, Beiträge und Profile aus beliebigem Grund abzulehnen, einzuschränken oder zu entfernen.
2.2 Die Agentur hat keinen Einfluss auf diese Entscheidungen, auf Änderungen der Algorithmen oder auf die Reichweite von Inhalten. Sie übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass Inhalte und Kampagnen jederzeit abrufbar sind oder eine bestimmte Reichweite erzielen.
2.3 Werbekonten und Profile werden auf den Namen des Kunden angelegt und bleiben in seinem Eigentum. Das Werbebudget wird direkt vom Kunden an die Plattformen bezahlt und ist nicht Teil des Honorars der Agentur.
3. Konzept- und Ideenschutz
3.1 Hat der Kunde die Agentur vor Abschluss eines Hauptvertrags eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung nach, so gelten für diese Leistungen ebenfalls diese AGB.
3.2 Konzepte, Strategien, Werbeideen, Slogans, Texte und Gestaltungen der Agentur sind geistiges Eigentum der Agentur, auch wenn sie die Schwelle eines urheberrechtlich geschützten Werks nicht erreichen.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich, diese Ideen und Konzepte außerhalb eines mit der Agentur abgeschlossenen Vertrags weder selbst zu verwenden noch durch Dritte umsetzen zu lassen.
3.4 Sind dem Kunden präsentierte Ideen bereits bekannt, hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen ab der Präsentation schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen.
4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkung des Kunden
4.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder einem Briefingprotokoll. Nachträgliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.
4.2 Alle Leistungen (z. B. Redaktionspläne, Beiträge, Anzeigen, Entwürfe) sind vom Kunden zu prüfen und binnen 3 Werktagen freizugeben. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten sie als freigegeben.
4.3 Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Mehraufwand, der durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben entsteht, wird gesondert verrechnet.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. Fotos, Videos, Logos, Texte) auf Urheber-, Marken-, Kennzeichen- und sonstige Rechte Dritter zu prüfen und garantiert, dass diese frei von Rechten Dritter verwendet werden dürfen. Die Agentur haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht für Rechtsverletzungen durch solche Unterlagen. Wird die Agentur deswegen in Anspruch genommen, hält der Kunde sie schad- und klaglos.
5. Fremdleistungen und Beauftragung Dritter
5.1 Die Agentur ist berechtigt, Leistungen selbst zu erbringen oder sich dafür sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen (z. B. Fotografen, Videoproduktion, Influencer:innen, Druckereien).
5.2 Die Beauftragung von Dritten erfolgt im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wählt diese Dritten sorgfältig aus.
5.3 Verpflichtungen, die die Agentur im Rahmen des Vertrags gegenüber Dritten eingegangen ist und die über die Vertragslaufzeit hinausreichen, übernimmt der Kunde. Das gilt auch bei einer Beendigung aus wichtigem Grund.
6. Termine
6.1 Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
6.2 Verzögert sich die Leistung aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Ausfälle von Plattformen, IT-Störungen), ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer des Hindernisses. Dauert die Verzögerung länger als 2 Monate, können beide Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.
6.3 Gerät die Agentur in Verzug, kann der Kunde erst nach Setzung einer schriftlichen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Laufzeit, Kündigung und Rücktritt
7.1 Laufzeit, Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.
7.2 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen, insbesondere wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; b) der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, etwa gegen die Zahlungspflicht; c) berechtigte Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Verlangen der Agentur weder eine Vorauszahlung noch eine Sicherheit leistet.
7.3 Der Kunde kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Nachfrist auflösen, wenn die Agentur trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen wiederholt gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt.
7.4 Eine Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur möglich. In diesem Fall ist die Agentur berechtigt, eine Stornogebühr von 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragswerts zu verrechnen. Bereits erbrachte Leistungen werden vollständig verrechnet.
8. Honorar
8.1 Der Honoraranspruch entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, Vorschüsse, Akontozahlungen oder Zwischenabrechnungen zu verlangen.
8.2 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Liegt keine Vereinbarung über die Höhe des Honorars vor, gebührt ein marktübliches Honorar.
8.3 Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, sowie Barauslagen (z. B. Reisekosten, Material, Lizenzen, Stock-Material, Druck- und Produktionskosten) werden gesondert verrechnet.
8.4 Wertsicherung: Alle Honorare sind nach dem Verbraucherpreisindex (VPI) der Statistik Austria bzw. einem an seine Stelle tretenden Index wertgesichert. Die Anpassung erfolgt jährlich zum 1. Jänner. Ausgangsbasis ist der für den Monat der Auftragserteilung verlautbarte Indexwert.
8.5 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Zeichnet sich ab, dass die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden darauf hinweisen. Widerspricht der Kunde nicht binnen 3 Werktagen, gilt die Kostenüberschreitung als genehmigt.
8.6 Ändert oder bricht der Kunde beauftragte Arbeiten ohne Einbindung der Agentur ab, hat er die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu ersetzen. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen.
9. Zahlung und Eigentumsvorbehalt
9.1 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
9.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für unternehmerische Geschäfte. Der Kunde ersetzt die Mahn- und Inkassospesen, mindestens € 20,– je Mahnung, sowie allfällige Kosten eines Rechtsanwalts oder Inkassobüros.
9.3 Bei Zahlungsverzug kann die Agentur sämtliche Leistungen aus anderen Verträgen mit dem Kunden sofort fällig stellen und weitere Leistungen bis zur Bezahlung zurückhalten.
9.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
9.5 Gelieferte Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
10. Nutzungsrechte und Urheberrecht
10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich Präsentationen, Konzepte, Entwürfe, Texte, Grafiken, Fotos und Videos, bleiben Eigentum der Agentur.
10.2 Der Kunde erwirbt mit vollständiger Bezahlung das Recht, die Leistungen für den vereinbarten Zweck und im vereinbarten Gebiet zu nutzen. Ist kein Gebiet vereinbart, gilt die Nutzung für Österreich. Bis zur vollständigen Bezahlung nutzt der Kunde die Leistungen nur leihweise und jederzeit widerruflich.
10.3 Änderungen oder Bearbeitungen der Leistungen der Agentur sowie eine Nutzung über den vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus bedürfen der Zustimmung der Agentur und werden gesondert vergütet.
10.4 Für die Nutzung von Leistungen nach Vertragsende ist, sofern nicht anders vereinbart, im ersten Jahr die volle, im zweiten Jahr die Hälfte und im dritten Jahr ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung zu bezahlen. Ab dem vierten Jahr fällt keine Vergütung mehr an.
10.5 Bei widerrechtlicher Nutzung haftet der Kunde der Agentur für das Doppelte des angemessenen Honorars.
11. Kennzeichnung und Referenzen
11.1 Die Agentur ist berechtigt, auf Werbemitteln und bei Werbemaßnahmen auf die Agentur hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgelt zusteht.
11.2 Die Agentur darf auf ihrer Website und in anderen eigenen Medien mit Namen und Logo des Kunden auf die Geschäftsbeziehung hinweisen (Referenz). Der Kunde kann diese Zustimmung jederzeit schriftlich widerrufen.
12. Gewährleistung
12.1 Der Kunde hat Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung bzw. Leistung, verdeckte Mängel innerhalb von 8 Tagen nach ihrem Erkennen, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
12.2 Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge hat der Kunde Anspruch auf Verbesserung oder Austausch durch die Agentur innerhalb angemessener Frist. Ist eine Verbesserung unmöglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Preisminderung oder Wandlung zu.
12.3 Die Prüfung der Leistungen auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken- und urheberrechtliche Zulässigkeit obliegt dem Kunden. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung verpflichtet und weist den Kunden auf erkennbare rechtliche Risiken hin.
12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate ab Lieferung bzw. Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Beanstandungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
13. Haftung
13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und ihrer Mitarbeiter:innen und Erfüllungsgehilfen für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden handelt. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
13.2 Die Agentur haftet nicht für Ansprüche, die aufgrund einer Werbemaßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wenn sie ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder ein Risiko für sie nicht erkennbar war. Der Kunde hält die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos.
13.3 Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen 6 Monate ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber 3 Jahre nach der schädigenden Handlung. Sie sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
14. Datenschutz
14.1 Der Kunde stimmt zu, dass seine Kontakt- und Vertragsdaten (z. B. Firma, Ansprechperson, Anschrift, Telefon, E-Mail, UID, Bankverbindung) zur Vertragserfüllung, zur Kundenbetreuung und für eigene Werbezwecke der Agentur (z. B. Informationen über Angebote per E-Mail) verarbeitet werden.
14.2 Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich per E-Mail an info@socialmedia-wien.at widerrufen werden. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf www.socialmedia-wien.at.
15. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
15.2 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur in Wien.
15.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das für 1010 Wien sachlich zuständige Gericht. Die Agentur ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Stand: September 2026
